Lebensmittelrecht; Neue Verordnung verlangt die Deklaration der Hauptrohstoffe von Lebensmitteln
Bern, 6.3.2000 - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat heute eine Verordnung verabschiedet, die verlangt, dass nebst dem Produktionsland eines Lebensmittels auch dasjenige seines Hauptrohstoffes anzugeben ist, sofern Konsumentinnen und Konsumenten ohne diese Angabe getäuscht werden könnten („Rohstoffdeklarationsverordnung"). Die neue Regelung ergänzt die bereits 1997 eingeführten Bestimmungen über die Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln. Sie tritt am 1. April 2000 in Kraft.