Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung
Bern, 27.2.2012 - Seit dem 1. Januar ist die IV-Revision 6a in Kraft. Die neuen Instrumente der Invalidenversicherung stärken den Unternehmen den Rücken, wenn sie handicapierte Menschen weiter beschäftigen oder anstellen. An einer Medienkonferenz haben die Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, der IV-Stellen-Konferenz und des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV sowie der gastgebende Unternehmer über die gemeinsame Kampagne für Arbeitgeber informiert. Zudem haben sie aufgezeigt, dass mit vereintem Einsatz die gesteckten Eingliederungsziele erreicht werden können.