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Veröffentlicht am 2. März 2012

Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Bern, 2.3.2012 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Geplant sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit sollen Lücken in der Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen geschlossen und der Vollzug der Massnahmen effizienter gemacht werden.