„Functional Food"; Bewilligung von neuartigen Speziallebensmitteln
Bern, 6.10.1999 - Zur Zeit bearbeitet das BAG rund 25 Bewilligungsgesuche von neuartigen Speziallebensmitteln, sogenannte „Functional Food"-Produkte. Es handelt sich dabei um Lebensmittel mit einem spezifischen Zusatznutzen, der über den ernährungsphysiologischen Nutzen der darin enthaltenen Nährstoffe hinausgeht. Das BAG hat nun eine Bewilligung für einen speziellen Brotaufstrich erteilt.