Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 21. März 2012

Kernkraftwerk Mühleberg: UVEK erhebt Beschwerde beim Bundesgericht

Bern, 21.3.2012 - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 1. März 2012 zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg wirft verschiedenen Fragen zur Verfahrensstellung sowie zu den Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Behörden auf. Die baldige und definitive Beantwortung dieser Fragen liegt im Interesse der Schweizer Energiepolitik und der Öffentlichkeit. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zieht das Urteil des BVGer deshalb ans Bundesgericht weiter.