Rückzug von Coca-Cola in Belgien und Frankreich; Schweizer Coca-Cola darf auf dem Markt bleiben
Bern, 16.6.1999 - Erzeugnisse von Coca-Cola haben in Belgien nach vorliegenden Meldungen zu Übelkeit von Konsumentinnen und Konsumenten geführt. Das BAG hat in der Folge Abklärungen mit verschiedenen Behörden in Frankreich, Belgien und der EU getroffen bezüglich einer möglichen Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz und zudem eigene toxikologische Beurteilungen vorgenommen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Abklärungen und Auskünften der Coca-Cola Schweiz kommen die Verantwortlichen zum Schluss, dass lediglich für allenfalls privat importierte Produkte ein Risiko auftreten kann. Vor diesem Hintergrund ist ein Rückzug der Produkte vom Schweizer Markt nach derzeitigem Wissensstand weder nötig noch gerechtfertigt.