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Veröffentlicht am 18. April 2012

Bundesrat will die Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer verbessern

Bern, 18.4.2012 - Der Bundesrat möchte jeden Kanton dazu verpflichten, die ordnungs- und rechtmässige Erhebung der direkten Bundessteuer (dBST) überprüfen zu lassen. Die Überprüfung soll von den Kantonen in Auftrag gegeben werden und durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan erfolgen. Durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) will der Bundesrat die Prüflücke in der Finanzaufsicht über die dBST schliessen. Er hat heute eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.