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Veröffentlicht am 18. April 2012

Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8

Bern, 18.4.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.