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Veröffentlicht am 1. März 1999

Der Bundesrat überweist das neue Heilmittelgesetz an das Parlament

Bern, 1.3.1999 - Der Bundesrat hat den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) zusammen mit der Botschaft an das Parlament überwiesen. Darin wird die Kontrolle der Heilmittel erstmals umfassend durch den Bund geregelt. Es wird zudem die Grundlage für die Gründung eines Heilmittelinstituts auf Bundesebene geschaffen. Ferner werden Lösungen für verschiedene Sachprobleme wie den Versandhandel und die Parallelimporte vorgeschlagen.