Altlastenverordnung: Klare Regelungen bei der Überwachung belasteter Standorte
Bern, 9.5.2012 - Die Altlastenverordnung verlangt, dass die Kantone die mit Schadstoffen belasteten Standorte in einen Kataster eintragen. Danach überprüfen sie, ob diese Standorte saniert oder überwacht werden müssen. Weil bei der Überwachung Unklarheiten im Vollzug aufgetreten sind, hat der Bundesrat die Verordnung in diesem Punkt geändert. Die Änderung tritt am 1. August 2012 in Kraft.