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Veröffentlicht am 12. Juni 1998

Bundesrat revidiert die Medizinprodukteverordnung

Bern, 12.6.1998 - Die Medizinprodukteverordnung (MepV) regelt die grundlegenden Anforderungen an ein Medizinprodukt. Seit dem 1. April 1996 ist die MepV in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 13. Juni 1998. Ab morgen müssen alle in der Schweiz hergestellten oder in die Schweiz eingeführten Medizinprodukte den neuen Anforderungen der MepV genügen.