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Veröffentlicht am 25. Juni 2012

Genfer Kantonalbank: Rechtsstreit zwischen dem Kanton Genf und dem Bund beigelegt

Bern, 25.6.2012 - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 11. April 2012, mit dem die Beschwerde des Kantons Genf im Rechtsstreit um die Banque cantonale de Genève (BCGE) abgewiesen wurde, ist rechtskräftig geworden. Gegen besagtes Urteil wurde vor Bundesgericht keine Beschwerde erhoben. Unter das seit mehr als zehn Jahren dauernde Verfahren bezüglich der Haftung des Bundes kann somit ein Schlussstrich gezogen werden.