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Veröffentlicht am 27. Juni 2012

Verordnung präzisiert die Pflichten zur Bescheinigung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bern, 27.6.2012 - Der Bundesrat hat heute die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV) erlassen, welche die Pflichten der Arbeitgeber bei der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen umschreibt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.