Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht
Bern, 4.7.2012 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen verabschiedet. Die neue Verordnung soll im Erwachsenenschutzrecht eine sichere Verwaltung des Vermögens gewährleisten.