Krankenversicherung: Bundesrat regelt Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern
Bern, 4.7.2012 - Der Bundesrat setzt die vom Parlament im Dezember 2011 verabschiedeten Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes auf den 1.1.2013 in Kraft. Spätestens ab 2014 übermitteln die Spitäler die administrativen und medizinischen Angaben bei der Rechnungsstellung systematisch an eine vom Versicherer eingerichtete zertifizierte Datenannahmestelle. Der Bundesrat stellt so den Datenschutz sicher. Zusätzlich erhält der Bundesrat die Kompetenz, Anpassungen an Tarifstrukturen vorzunehmen.