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Veröffentlicht am 4. Juli 2012

Krankenversicherung: Bundesrat regelt Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern

Bern, 4.7.2012 - Der Bundesrat setzt die vom Parlament im Dezember 2011 verabschiedeten Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes auf den 1.1.2013 in Kraft. Spätestens ab 2014 übermitteln die Spitäler die administrativen und medizinischen Angaben bei der Rechnungsstellung systematisch an eine vom Versicherer eingerichtete zertifizierte Datenannahmestelle. Der Bundesrat stellt so den Datenschutz sicher. Zusätzlich erhält der Bundesrat die Kompetenz, Anpassungen an Tarifstrukturen vorzunehmen.