Gemeinsame elterliche Verantwortung: Recht des Kindes auf Unterhalt stärken
Bern, 4.7.2012 - Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll gestärkt werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Nach dem Sorgerecht will der Bundesrat nun auch das Unterhaltsrecht modernisieren. Er hat dazu am Mittwoch eine Reihe von Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese Änderungen sollen die Situation des Kindes verbessern, die Last für den betreuenden Elternteil mildern und einen Ausgleich zwischen beiden Elternteilen ermöglichen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 7. November 2012.