Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 10. Juli 2012

Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen

Bern, 10.7.2012 - Die Allgemeinverfügung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, welche am 24. April 2012 im Bundesblatt (BBl 2012 4624-4625) publiziert wurde, verbietet das Inverkehrbringen (Verkauf, Vermietung usw.) von aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen bestehenden schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen in der Schweiz. Die Allgemeinverfügung ist am 24. Mai 2012 in Rechtskraft erwachsen.