Strafprozessuale Überwachungsmassnahmen: Unabhängige Analyse der Kosten
Bern, 11.7.2012 - Bei der Überwachung von Post- und Fernmeldediensten zur Klärung schwerer Straftaten entstehen den Anbieterinnen dieser Dienste Kosten. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) diese Kosten nun analysieren lassen. Der entsprechende Bericht stellt eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen für die Totalrevision dar.