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Veröffentlicht am 27. Juli 2012

KFZ-Bekanntmachung wird vorläufig beibehalten

Bern, 27.7.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) entschied am 16. Juli 2012, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung) vorläufig unverändert beizubehalten. Sie wird die hiesigen Verhältnisse auf dem Automobilmarkt sowie die Entwicklungen in der EU weiterhin im Auge behalten und ab Mitte 2014 eine Neubeurteilung der geltenden KFZ-Bekanntmachung vornehmen.