KFZ-Bekanntmachung wird vorläufig beibehalten
Bern, 27.7.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) entschied am 16. Juli 2012, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung) vorläufig unverändert beizubehalten. Sie wird die hiesigen Verhältnisse auf dem Automobilmarkt sowie die Entwicklungen in der EU weiterhin im Auge behalten und ab Mitte 2014 eine Neubeurteilung der geltenden KFZ-Bekanntmachung vornehmen.