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Veröffentlicht am 7. August 2012

Der EDÖB zum Moneyhouse-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Gesperrte Adressen müssen respektiert werden

Bern, 7.8.2012 - Der Internetdienst Moneyhouse darf die umstrittene Personensuche ab sofort wieder anbieten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nachdem es in einem ersten Schritt noch dem Antrag des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um sofortige Sperrung dieses Angebots entsprochen hatte. Als Folge sind wieder zahlreiche gesperrte Privatadressen auf moneyhouse.ch abrufbar.