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Veröffentlicht am 15. August 2012

Schwyzer Verfassung in einem Punkt nicht bundesrechtskonform

Bern, 15.8.2012 - Die neue Schwyzer Kantonsverfassung ist in einem Punkt nicht bundesrechtskonform: Die Bestimmung über die Wahlen in den Kantonsrat bewirkt, dass in einer grossen Zahl von Gemeinden des Kantons Schwyz grössere politische Minderheiten von einer Wahl in den Kantonsrat ausgeschlossen werden. Dies ist nicht mit der Garantie der politischen Rechte vereinbar, die in der Bundesverfassung verankert ist. Der Bundesrat beantragt in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft dem Parlament, die Schwyzer Verfassung mit Ausnahme der betreffenden Bestimmung zu gewährleisten.