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Veröffentlicht am 29. August 2012

Vereinfachung des Verjährungsrechts

Bern, 29.8.2012 - Die Verjährungsbestimmungen im Privatrecht sollen vereinheitlicht, die Fristen im ausservertraglichen Haftpflichtrecht verlängert werden. Die entsprechende Revision des Obligationenrechts ist in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, gestützt darauf eine Botschaft auszuarbeiten.