Mengenangaben von Waren neu geregelt
Bern, 5.9.2012 - Mengenangaben von abgepackten Waren (Fertigpackungen) und im Offenverkauf müssen stimmen – das ist für Konsumentinnen und Konsumenten ebenso wichtig wie für Hersteller, Importeure und Händler. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine neue Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen genehmigt. Sie bringt klarere Bestimmungen für alle Beteiligten. Wein darf im Inland weiterhin in 70-cl-Flaschen verkauft werden.