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Veröffentlicht am 5. September 2012

Den Sachverhalt uneingeschränkt überprüfen

Bern, 5.9.2012 - Das Bundesgericht soll künftig bei der Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts nicht nur die richtige Anwendung des Rechts, sondern auch die Feststellung des Sachverhalts uneingeschränkt überprüfen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht in die Vernehmlassung geschickt.