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Veröffentlicht am 11. September 2012

Bestimmte Arbeitnehmende sollen auf Arbeitszeiterfassung verzichten können

Bern, 11.9.2012 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 11. September 2012 die Anhörung zu einer neuen Bestimmung betreffend Arbeitsgesetz eröffnet. Der Vorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmende mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von mehr als 175'000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Die Anhörung läuft bis am 30. November 2012.