Schweiz hat im Fall Nada die EMRK verletzt
Bern, 12.9.2012 - Die Schweiz hat mit der Umsetzung der Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates gegen das Taliban-Regime und die Al-Qaïda die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem heute in Strassburg verkündeten Urteil im Fall Nada einstimmig fest. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das die Schweizer Regierung vor dem EGMR vertritt, hat das Urteil mit Interesse zur Kenntnis genommen.