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Veröffentlicht am 21. September 2012

AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Bern, 21.9.2012 - Der Bundesrat hat per 1. Januar 2013 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt.