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Veröffentlicht am 15. Oktober 2012

Einseitige Staatsschutz-Sendung zulässig

Bern, 15.10.2012 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die auf Radio DRS 2 ausgestrahlte Sendung "Kontext" abgewiesen. In der beanstandeten Ausstrahlung wurden neben den im Zentrum stehenden Aussagen von Opfern der Stasi in der früheren DDR auch Aspekte der Bürgerüberwachung in der Schweiz in kritischer Weise thematisiert.