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Veröffentlicht am 31. Oktober 2012

Strafregister: Mehr Effizienz und besserer Datenschutz

Bern, 31.10.2012 - Künftig sollen mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Im Gegenzug wird der Datenschutz verbessert: Die Behörden sollen gezielt nur jene Daten einsehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Und das Auskunftsrecht der Betroffenen wird erweitert. Diese Neuerungen sieht der Vorentwurf für ein Strafregistergesetz vor, das der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.