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Veröffentlicht am 31. Oktober 2012

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative: Gesetzesänderung tritt in Kraft

Bern, 31.10.2012 - Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2013 Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafrecht in Kraft gesetzt, die den Verfassungsartikel konkretisieren, den Volk und Stände am 30. November 2008 mit der Unverjährbarkeitsinitiative angenommen hatten. Demnach ist schwerer sexueller Missbrauch dann unverjährbar, wenn er an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurde. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.