Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden
Bern, 7.11.2012 - Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes des Bundes soll die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden stärken. Der Bundesrat hat die Gesetzesbestimmung per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.