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Veröffentlicht am 7. November 2012

Fliessgewässer: Verlegungen zur Errichtung von Aushubdeponien sollen möglich werden

Bern, 7.11.2012 - In Zukunft sollen Fliessgewässer verlegt werden können, falls dies zur Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Deponie zwingend am betreffenden Standort errichtet werden muss. Am 7. November 2012 hat der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) befürwortet.