Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Erwachsenenschutzrecht
Bern, 7.11.2012 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Bürgerrecht sowie zum neuen Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Die Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen treten zusammen mit den beiden Revisionen des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1. Januar 2013 in Kraft.