Der Fünfräppler bleibt - der Einräppler wird abgeschafft
Bern, 12.4.2006 - Der Bundesrat hat beschlossen, das Fünfrappenstück nicht abzuschaffen. Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement durchgeführte Anhörung hat gezeigt, dass eine Mehrheit für die Beibehaltung des Fünfrappenstückes ist. Hingegen hat der Bundesrat entschieden, das Einrappenstück per 1. Januar 2007 aus dem Verkehr zu ziehen. Die fehlende Bedeutung des Einräpplers im Zahlungsverkehr und die zunehmend schwieriger werdende Beschaffung des Prägematerials hat die Landesregierung zu diesem Entschluss geführt.