Whistleblower besser schützen
Bern, 21.11.2012 - Wer Missstände am Arbeitsplatz meldet, soll künftig besser vor einer Kündigung geschützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) zu erarbeiten. Ob der Kündigungsschutz allgemein verbessert werden soll, wird der Bundesrat später gestützt auf eine Studie über die Grundlagen des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter entscheiden.