Neues Rechnungslegungsrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft
Bern, 22.11.2012 - Die Schweiz erhält ein neues Rechnungslegungsrecht, dessen Anforderungen nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen abgestuft sind. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Änderung des Obligationenrechts und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.