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Veröffentlicht am 21. November 2012

Anpassungen der flankierenden Massnahmen treten auf Anfang 2013 in Kraft

Bern, 21.11.2012 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, die vom Parlament in der Sommersession 2012 verabschiedete Anpassung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfrei-zügigkeit mehrheitlich auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verbessern die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie die Sanktionierung von Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit werden Lücken in der Gesetzgebung zu den FlaM geschlossen und deren Vollzug effizienter gestaltet.