Dienst ÜPF: Aktualisierte Richtlinien für Post- und Fernmeldedienste
Bern, 27.11.2012 - Zur Klärung schwerer Straftaten ordnen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Post- und Fernmeldeverkehr an. Die zuständigen Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) und den Postdienstanbieterinnen (PDA) durch. Damit die FDA und PDA diese Überwachungen reibungslos abwickeln können, erlässt der Dienst ÜPF Richtlinien. Diese wurden aktualisiert und heute veröffentlicht.