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Veröffentlicht am 30. November 2012

Gesundheitsbezogene Angaben werden in der Schweiz neu geregelt

Bern, 30.11.2012 - Angaben zu Lebensmitteln und Lebensmittelinhaltsstoffen, die einen positiven Einfluss auf die Gesundheit versprechen, dürfen nur benutzt werden, wenn die Wirkung nachgewiesen werden kann. Die Schweiz präzisiert ihre Gesetzgebung und harmonisiert die zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben (engl. Health Claims) nach Vorgaben der EU. Neu werden über 200 gesundheitsbezogene Angaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Sie wurden in einem genau definierten Verfahren positiv bewertet. Der Bundesrat hat die dafür notwendigen Voraussetzungen in der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Verordnung verabschiedet.