Neue Liquiditätsverordnung für Banken
Bern, 30.11.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung mit einer Verordnung neue Liquiditätsvorschriften für Banken erlassen. Banken müssen danach jederzeit über genügend Liquidität verfügen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Krisensituationen nachkommen zu können. Zusätzlich dienen die besonderen Anforderungen an die systemrelevanten Banken der Systemstabilität des Finanzplatzes.