Vollständige elektronische Beurkundung ermöglichen
Bern, 14.12.2012 - Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung geschickt.