Harmonisierung der Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems
Bern, 19.12.2012 - Der Bundesrat will die Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems harmonisieren. Er hat deshalb am Mittwoch entschieden, diese Gesetzesrevision zurückzustellen. So kann er die noch ausstehenden Beschlüsse des Parlaments zur vorgeschlagenen Änderung des Sanktionensystems berücksichtigen, die insbesondere die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und die Begrenzung der Geldstrafen auf 180 Tagessätze vorsieht.