Regionale TV-Programme dürfen in der ganzen Schweiz verbreitet werden
Bern, 23.1.2013 - Der Bundesrat hat die bisherige Verbreitungsbeschränkung für regionale Fernsehprogramme aufgehoben. Somit dürfen diese Programme künftig auch ausserhalb der ihnen zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Leitungen verbreitet werden.