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Veröffentlicht am 23. Januar 2013

Regionale TV-Programme dürfen in der ganzen Schweiz verbreitet werden

Bern, 23.1.2013 - Der Bundesrat hat die bisherige Verbreitungsbeschränkung für regionale Fernsehprogramme aufgehoben. Somit dürfen diese Programme künftig auch ausserhalb der ihnen zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Leitungen verbreitet werden.