Überwachung des Fernmeldeverkehrs: Zeitgemässe und klare Rechtsgrundlage
Bern, 27.2.2013 - Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht dank verschlüsselter Kommunikation, etwa via Internet, einer Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Gleichzeitig soll klar festgelegt werden, welche Überwachungsmassnahmen zulässig sind und wer welche Pflichten hat, damit der moderne Fernmeldeverkehr überwacht werden kann. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für die erforderliche Gesetzesrevision verabschiedet und ans Parlament überwiesen.