Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. März 2013

Verordnungsänderung ermöglicht effizienteren Vollzug der Quellensteuer

Bern, 1.3.2013 - Künftig können Arbeitgebende die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch einreichen. Dadurch wird die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Steuerbehörden markant vereinfacht. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, hat eine entsprechende Verordnungsänderung unterzeichnet, die auf Anfang 2014 in Kraft treten wird.