Einschränkung der Bewilligung für einzelne Insektizide
Bern, 29.4.2013 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sieht vor, analog zur EU, die Bewilligung für drei Insektiziden zur Behandlung von Raps- und Maissaatgut zu suspendieren. Diese Insektizide der chemischen Gruppe der Neonicotinoide wurden aufgrund einer Publikation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt. Obwohl diese Pflanzenschutzmittel – sofern sie vorschriftsgemäss ausgebracht werden – kein unannehmbares Risiko für Bienen darstellen, erachtet das BLW die Sicherheitsmarge als klein. Während der Suspendierung sollen Techniken entwickelt werden, mit welchen das Risiko für Bienen reduziert und die Sicherheitsmarge erhöht werden kann.