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Veröffentlicht am 30. April 2013

Gleiche Promillegrenze auf Sport- und Freizeitschiffen wie im Strassenverkehr

Bern, 30.4.2013 - Für die Besatzung von Sport- und Freizeitschiffen soll ab 1. Januar 2014 die Alkohol-Promillegrenze von 0,5 gelten - der gleiche Wert wie im Strassenverkehr. Dies schlägt das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Entwurf der neuen Binnenschifffahrtsverordnung vor, den es heute in die Anhörung geschickt hat. Darin soll auch das grundsätzliche Kitesurf-Verbot auf den Schweizer Seen aufgehoben werden, so wie dies das Parlament beschlossen hat.