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Veröffentlicht am 8. Mai 2013

Stärkung des Rechts des Kindes auf Unterhalt mehrheitlich begrüsst

Bern, 8.5.2013 - Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Benachteiligung von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, beseitigt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit begrüsst worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch nun die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2013 eine Botschaft auszuarbeiten.