Analoges Kabelfernsehen: freie Programmwahl durch Netzbetreiber
Bern, 13.5.2013 - Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich. Die angepasste Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.