Privatbestechung effizienter bekämpfen
Bern, 15.5.2013 - Der Bundesrat will die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption ausbauen. Insbesondere soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden und im Wirtschaftsleben auch dann geahndet werden, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dazu hat er am Mittwoch eine Änderung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 5. September 2013.